Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsversand

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

„Bei der Prüfung elektronisch übermittelter Rechnungen i.S.d. § 14 Abs. 3 UStG sind die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 -, BStBl I S. 415, über die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) zu beachten. Fordert das Finanzamt den Unternehmer zur Vorlage der Rechnung auf, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Unternehmer als vorläufigen Nachweis einen Ausdruck der elektronisch übermittelten Rechnung vorlegt. Dies entbindet den Unternehmer allerdings nicht von der Verpflichtung, auf Anforderung nachzuweisen, dass die elektronisch übermittelte Rechnung die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 UStG erfüllt.“

Aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Januar 2004

Deutsches Umsatzsteuergesetz

Seit dem 01.01.2002 werden gem. § 14 (3) UstG auch elektronisch erstellte Rechnungen für den Vorsteuerabzug anerkannt, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden:
"Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch 1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung (...)"

Gemeinschaftlicher Rahmen für elektronische Signaturen

Der icoya EDI Signature Server erzeugt mit Hilfe einer oder mehrerer Signaturkarten (in Form und Größe vergleichbar mit der EC-Karte) eine qualifizierte elektronische Signatur. Die qualifizierte elektronische Signatur ist europaweit und von zahlreichen nichteuropäischen Staaten gesetzlich anerkannt. Die 15 EU-Staaten haben im November sich am 30. November 1999 einstimmig auf Grundregeln für digitale Signaturen geeinigt. In Europa und zahlreichen weiteren Ländern hat die digitale Signatur eine der manuellen Unterschrift gleichgestellte, rechtskräftige Wirkung. Siehe auch Gemeinschaftlicher Rahmen für elektronische Signaturen.

Die Liste der Länder in denen die digitale Signatur gesetzlich anerkannt ist, umfasst u.a. die folgenden Staaten:

EUROPA

Belgien Liechtenstein Slowakei
Bundesrepublik Deutschland Litauen Slowenien
Dänemark Luxemburg Schweiz
Estland Malta Spanien
Finnland Niederlande Tschechische Republik
Frankreich Norwegen Ukraine
Griechenland Polen Ungarn
Irland Österreich Vatikan
Island Portugal Vereinigtes Königreich
Italien Schweden Zypern
Lettland San-Marino


WELTWEIT

Australien Israel Russland, GUS
Bahrain Japan Singapur
Brasilien Kanada Uruguay
China Malaisia Vereinigte Staaten von Amerika
Costa-Rica Mexico
Hong-Kong Neuseeland
Indien Nicaragua


Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Siehe auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union © Europäische Gemeinschaften, 1995-2006

"Weitere nützliche Links" verweisen auf die Websites der nationalen Parlamente, der Statistischen Ämter, der Zentralbanken und der Kulturinstitute.

Belgische Flagge
Belgien
dänische Flagge
Dänemark
deutsche Flagge
Deutschland
estnische Flagge
Estland
finnische Flagge
Finnland
französische Flagge
Frankreich
griechische Flagge
Griechenland
irische Flagge
Irland
italienische Flagge
Italien
lettische Flagge
Lettland
litauische Flagge
Litauen
luxemburgische Flagge
Luxemburg
maltesische Flagge
Malta
niederländische Flagge
Niederlande
polnische Flagge
Polen
österreichische Flagge
Österreich
portugiesische Flagge
Portugal
schwedische Flagge
Schweden
slowakische Flagge
Slowakei
slowenische Flagge
Slowenien
spanische Flagge
Spanien
Flagge der Tschechischen Republik
Tschechische Republik
ungarische Flagge
Ungarn
britische Flagge
Vereinigtes Königreich
zypriotische Flagge
Zypern

Bewerberländer 

Zugang zu den wichtigsten Websites der Staaten, und zwar vor allem zu den Webseiten der Staats- und Regierungschefs, der Regierungen, der Außenministerien und gegebenenfalls zu den Portalseiten der nationalen Behörden.

"Weitere nützliche Links" verweisen auf die Websites der nationalen Parlamente, der Statistischen Ämter, der Zentralbanken und der Kulturinstitute.

bulgarische Flagge
Bulgarien
kroatische Flagge
Kroatien
rumänische Flagge
Rumänien
türkische Flagge
Türkei
 

Weitere europäische Länder

Zugang zu den wichtigsten Websites der Staaten, und zwar vor allem zu den Webseiten der Staats- und Regierungschefs, der Regierungen, der Außenministerien und gegebenenfalls zu den Portalseiten der nationalen Behörden.

"Weitere nützliche Links" verweisen auf die Websites der nationalen Parlamente, der Statistischen Ämter, der Zentralbanken und der Kulturinstitute.

albanische Flagge
Albanien
andorranische Flagge
Andorra
Flagge von Bosnien und Herzegowina
Bosnien-Herzegowina
Flagge der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Ehemalige
Jugoslawische
Republik Mazedonien
isländische Flagge
Island
Liechtensteiner Flagge
Liechtenstein
moldawische Flagge
Moldavien
monegassische Flagge
Monaco
norwegische Flagge
Norwegen
russische Flagge
Russland
Flagge von San Marino
San-Marino
Schweizer Flagge
Schweiz
Flagge von Serbien und Montenegro
Serbien und
Montenegro
ukrainische Flagge
Ukraine
vatikanische Flagge
Vatikan
  weißrussische Flagge
Weißrussland